SCHULUNG
AUF HÖCHSTEM
NIVEAU.

Zertifizierte und branchenspezifische Schulungen und Seminare für Arbeiten in Höhen und Tiefen.

Unsere Kurse und Unterweisungen erfüllen die gültigen Vorgaben und Grundsätze gemäß DGUV G 312-001 auf höchstem Niveau. Werfen Sie einen Blick in unsere Trainigsanlagen und auf die Trainerqualifikationen. Unsere Sachkundeausbildungslehrgänge werden zu europäischen Qualitätssicherungszwecken EDELRID Academy zertifiziert und freigegeben. 

DIREKT ZU DEN KURSEN

 

§ Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheit ist oberstes Gebot. H­ierzu hat der Gesetzgeber, Versicherer und die entsprechenden aufsichtsführenden Behörden sehr


klare Auflagen erlassen. Somit muss der Unternehmer gemäß der eigenen betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen dafür Sorge tragen, dass die jeweiligen Schutzmaßnahmen für seine Mitarbeiter nachweislich durchgesetzt werden, um dieses gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen zu können. Dies geschieht durch entsprechende Ausbildungen oder Unterweisungen. Spätestens bei einem Betriebsunfall kann dies essenzielle Folgen für Mitarbeiter und Betrieb haben. Für Mitarbeiter die in absturzgefährdeten Bereichen (Link Definition) tätig sind wird dieses durch unsere Unterweisungen gewährleistet. (Link Lehrgänge)

 

 

 

 

 

 

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§ Verantwortung

Wer absturzgefährdete Bereiche begeht, sei es als beruflicher Anwender, privater Anwender oder als Höhenprofi, der muss sich immer wieder deutlich machen,


­welche Verantwortung er für sein Umfeld, das Unternehmen, aber vor allem für sich selbst und andere Menschen trägt. Wer diese grundsätzliche Haltung nicht spürt und verankert, läuft Gefahr den Sicherheitsgurt nur als formale Forderung, unrichtig, halb oder überhaupt nicht zu tragen, geschweige denn mitzuführen. Dazu kommt, dass die Ausrüstungen insbesondere in Handwerksbetrieben häufig ungeprüft im Regal liegen und die Ablegereife der Ausrüstungen weit überschritten sind. Im Falle eines Unfalles sind die Folgen für Familie, Angehörige und Unternehmen essentiell.

 

 

 

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§ Gefährdung

In der DGUV Information 201-056 (ehem. BGI 5164) spricht man von einem absturzgefährdeten


Bereich auf Dächern bzw. hochgelegenen Wegstrecken, die innerhalb der 2 Meter zur Absturzkante liegen (und ab einer Höhe der Gebäudeaußenkante von 3 Metern und mehr). In der ASR A2.1 heißt es deutlich: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zu Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz."

 

 

 

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Was ist PSA-GA

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird überall dort eingesetzt, wo einzelne Personen vor Risiken


für Ihr Leben oder Ihre Gesundheit geschützt werden müssen. Als PSA bekannt sind Ausrüstungen wie Atemschutzgeräte der Feuerwehr, Röntgenschürzen, Gehörschutz, Schnittschutzhosen, Arbeitsschuhe und dergleichen. Das "gA" steht für den Zusatz "gegen Absturz". 

Um Menschen bei Tätigkeiten in der Höhe vor dem Herunterfallen zu schützen, kommt PSA gegen Absturz zum Einsatz. PSA gegen Absturz wird zu beruflichen/gewerblichen Zwecken zum Beispiel von Gerüstbauern, Dachdeckern, Monteuren, Polizei-Spezialeinheiten, Feuerwehren und Höhenrettungszügen, also Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gefährlichen Höhen und Tiefen ausgesetzt sind, eingesetzt. 

Wenn eine PSA gegen Absturz versagt, besteht für den Träger eine Gefahr für Leib und Leben. Dementsprechend strikt sind die gesetzlichen Grundlagen denen die Produktion, der Verkauf, das Inverkehrbringen und der Einsatz von PSA unterliegen. Jeder Inverkehrbringer ist für den einwandfreien Zustand der PSA verantwortlich. Dementsprechend schreibt die DGUV Regel 198 und DGUV regel 199 ein einjähriges Wartungsintervall für PSA gegen Absturz vor. Die Wartung darf durch Sachkundige, die gemäß der DGUV 312-906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" ausgebildet und befähigt wurden, durchgeführt werden.

Wer aber ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich auch bei Klettermaterialien welches von Kletterhallenbetreibern, Hochseilgärten oder Alpenvereinssektionen, Bergführern und Bergschulen, Sportgeschäften und Tourismusverbänden entgeltlich oder unentgeltlich verliehen wird, um PSA gegen Absturz handelt? Für diese PSA gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen. Wer PSA einem Dritten zur Benutzung überlässt, ist Inverkehrbringer. Wer PSA gegen Absturz, die technisch nicht einwandfrei, zu alt oder beschädigt ist, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit in Verkehr bringt, handelt fahrlässig.
Ausbildungen zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz gem. DGUV Grundsatz 312-906 werden seit Jahren praktiziert. Schwerpunkt dieser Ausbildung ist jedoch in den meisten Fällen der Einsatz von PSA gegen Absturz in der Arbeitssicherheit.
Seit 2021 bietet wir, als ausgewählte EDELRID AKADEMY eine Ausbildung zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz an, die zusätzlich zu den standardisierten Inhalten der DGUV 312-906 den Schwerpunkt PSA gegen Absturz im Sport und Freizeitbereich behandelt.

 

 

 

Definition

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